Anforderungen an die Rohmilch
Qualität, Hygiene und Sicherheit sind für das Lebensmittel Milch, seine Produktion und Verarbeitung von größter Bedeutung. Deshalb werden alle Stufen der Milchproduktion und -verarbeitung strengen Kontrollen unterzogen. Das heißt, auf ihrem Weg von der Kuh bis in die Lebensmittelgeschäfte werden Milch und Milchprodukte kontinuierlich überwacht und kontrolliert.
Bereits die in den Landwirtschaftsbetrieben ermolkene Milch (Rohmilch) muss bestimmten Kriterien entsprechen. Sie darf zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Keimen nicht überschreiten und muss frei von Hemmstoffen sein. Weiterhin werden der Fett- und Eiweißgehalt sowie der Gefrierpunkt und die Anzahl somatischer Zellen bewertet.
Um die Einhaltung der Rohmilchqualität zu gewährleisten, gibt es in der EU umfangreiche gesetzliche Regelungen. Die seit 1980 geltende Milch-Güteverordnung hat bisher die Umsetzung dieser Vorschriften, ergänzt durch die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer, in Deutschland geregelt. Am 01. Juli 2021 trat die neue Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV) in Kraft, wodurch die Umsetzung des Rohmilchgüterechts in den Bundesländern vereinheitlicht wird.
Laut RohmilchGütV ist der Abnehmer der Rohmilch (Molkerei/Rohmilchhändler) verpflichtet, eine Milchgüteprüfung durchzuführen. Dabei müssen die Probenehmer eine entsprechende Sachkunde besitzen und diese nachweisen können. Die Probenahmeanlagen in den Milchsammelwagen müssen ebenfalls zugelassen sein und regelmäßig geprüft werden. Die Untersuchungsstelle muss für seine Untersuchungen akkreditiert und von der zuständigen Landesstelle zugelassen sein.
Neben der Festlegung der Anforderungen und der Verfahren, die die Qualität von Rohmilch sicherstellen, sind auch die Kriterien für die Bezahlung der Anlieferungsmilch durch die Abnehmer (Molkereien) festgehalten.
Abschläge | ||
| alte MilchGüV | RohmilchGütV |
Keimzahl >100.000/ml Zellzahl >400.000/ml Hemmstoff positiv | 2 Cent/kg 1 Cent/kg 5 Cent/kg | 2 Cent/kg 1 Cent/kg 3 Cent/kg |
Ansprechpartner:
- Udo Hölzer (Milchgüte)
- Kathrin Wagner (Sachbearbeitung Milchgüte)
- Barbara Montag (Milchgüte Labor)
- Silva Liebezeit (Sachbearbeitung Milchgüte Labor)
Link zu:
Untersuchungsstelle Sachsen-Anhalt
Der LKV Sachsen-Anhalt betreibt ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes und als Untersuchungsstelle nach § 19 der RohmilchGütV vom Land Sachsen-Anhalt zugelassenes Prüflabor. Der LKV führt außerdem Lehrgänge zur Sachkunde von Probenehmern durch und stellt darüber Bescheinigungen nach § 9 RohmilchGütV aus.
Überprüfung Milchsammelwagen und Überwachung Probenahme
Für die Qualität und Aussagekraft der Milchgüteproben als Grundlage für die Milchgeldabrechnung ist eine ordnungsgemäße Probenahme unverzichtbar. Deshalb dürfen die Proben für die Milchgütebewertung nur beim Lieferanten mit zugelassenen automatischen Probenahmesystemen an den Milchsammelwagen gezogen werden. Deren Funktionsfähigkeit wird nach DIN 11868-1 überprüft:
- auf Repräsentativität der Probe,d.h. die Probe muss in allen geprüften Merkmalen der gesamten Anlieferungsmilch des Lieferanten entsprechen und
- Verschleppung, d.h. in der Probe dürfen keine Reste der Anlieferungsmilch des Vorlieferanten aus dem Ansaug- und Probenahmesystem erscheinen.
Vom LKV Sachsen-Anhalt werden diese Überprüfungen an allen Milchsammelwagen vorgenommen, die von den Spediteuren in Sachsen-Anhalt und Brandenburg vorgestellt werden.
Zur Milchgüteüberwachung werden von den Beratern des LKV zudem stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen während der Milchübernahme beim Lieferanten durchgeführt, um die Einhaltung des Prüfintervalls, das ordnungsgemäße Ziehen einer Vorprobe, die Kühltemperatur beim Transport der Proben, die Einhaltung der Überprüfungsfrist der Probenahmeeinrichtung, die Befähigung des Fahrers zur Probenahme und die Sauberkeit und Funktion des Annahmesystems zu überprüfen.
Eine Voraussetzung für die Tätigkeit als Milchsammelwagenfahrer ist das Ablegen einer Prüfung zum Befähigungsnachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Probenahme. Die erworbenen Kenntnisse sind zudem durch eine jährliche (zukünftig 2-jährige) Wiederholungsschulung zu festigen. Diese Schulungen werden ebenfalls vom LKV Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Datenbank
Für den Dateizugriff auf die Milchgüteergebnisse sowie den Download der Daten im ADIS-Format können Sie sich über unsere Milchgüte-Datenbank
mittels der von uns bereitgestellten Zugangsdaten anmelden. Bei Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte unser Labor.