Aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union sind Rinder, Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen zu kennzeichnen. Außerdem müssen sich alle Tierhalter - selbst Hobbyhühnerhalter - beim zuständigen Veterinäramt als solche registrieren lassen.
Kennzeichnung und Registrierung sind somit Grundvoraussetzung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln vom Stall bis zur Ladentheke und für die Eindämmung von Tierseuchen (z.B. BSE, Vogelgrippe, Afrikanische Schweinepest). Sie dienen der Gesunderhaltung der Tierbestände und der Lebensmittelsicherheit.
Mit der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Tierseuchengesetz vom 07. August 2003 wurden dem LKV vom Land Sachsen-Anhalt eine Reihe hoheitlicher Aufgaben zur Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere übertragen.
Dazu zählen u. a. die Vergabe von Ohrmarken, die Erstellung von Rinderpässen bzw. Stammdatenblättern und die Registrierung von Tierhaltern. Auch die im Zuge der BSE-Krise ins Leben gerufene Datenbank „Herkunfts- und Informationssystem Tier – HIT“ ist für Sachsen-Anhalt beim LKV angesiedelt.
Ansprechpartner:
- Ulrike Schade (Leitung Kennzeichnung und Registrierung)
- Carmen Werner (HIT-Regionalstelle)
Link zu:
Registrierung Tierhalter u. Futtermittelunternehmer
Im § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung (VVVO) ist geregelt, dass Tierhalter vor Beginn der Tätigkeit die zuständige Behörde (i. R. Veterinäramt) davon in Kenntnis setzen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die dem Veterinäramt mitgeteilten Daten werden dem LKV übergeben und in der Datenbank unter Vergabe einer Registriernummer erfasst.
Dies gilt auch für Viehhandels- und Viehtransportunternehmen. Seit 2008 werden auch Daten von Futtermittelunternehmen erfasst und zur zentralen Datenbank weitergeleitet.
Kennzeichnung
Nicht nur Rinder, auch Schweine, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Dabei sind die darauf anzubringenden Angaben und auch die Form der Ohrmarke von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Tierhalter müssen laut Viehverkehrsverordnung den Jahresbedarf beim LKV bestellen.
HIT-Datenbank
Ende der 90er Jahre wurde durch die EU-Verordnungen Nr. 820/97 bzw. 1760/2000 die Voraussetzungen für ein EU-weites Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) geschaffen. Die zentrale Datenbank (www.hi-tier.de) für Deutschland befindet sich seitdem in München. In Sachsen-Anhalt ist der LKV die regionale Stelle und somit Bindeglied zwischen den Tierhaltern im Land und der zentralen Datenbank.
Seit September 1999 werden alle Rinderbewegungen (Geburt, Verkauf, Schlachtung etc.) erfasst. Seit Mai 2005 müssen Schweinehalter den Tierbestand zum 01. Januar eines jeden Jahres und die Übernahme von Tieren aus anderen Beständen melden. Gleiches gilt für Schaf- und Ziegenhalter seit dem Jahr 2008. Ab 1. August 2023 sind Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter zudem zu einer Abgangsmeldung verpflichtet. Nähere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt. Wir haben Ihnen auch unter der Rubrik "Formulare" die entsprechend abgeänderten Meldeunterlagen bereitgestellt (Meldung Schweinebewegung, Meldung Bewegung Schafe und Ziegen).
Die Tierbewegungsdaten werden von den Tierhaltern entweder direkt über das Internet in das HIT eingestellt oder mittels Meldekarte bzw. als elektronische Meldungen aus Herdenmanagementprogrammen an den LKV gemeldet, der sie dann an das HIT weiterleitet. Für die direkte Meldung zur Datenbank benötigt der Tierhalter eine PIN, die er beim LKV als zuständige Regionalstelle beantragen muss.
Antibiotikadatenbank
Die Halter von Tieren (Rinder, Schweine, Hühner und Puten) sind verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotikaanwendungen halbjährlich an die Antibiotikadatenbank des HIT zu melden. Ziel ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes.
Meldepflichtig sind unter Berücksichtigung der Untergrenzen die Tierhalter, die folgende Tiere durchschnittlich im Kalenderhalbjahr halten:
- zugekaufte Kälber < 12 Monate (Bestandsuntergrenze 25)
- Milchrinder (Bestandsuntergrenze 25)
- Zuchtschweine (Bestandsuntergrenze 85)
- Ferkel bis einschließlich 30 kg (Bestandsuntergrenze 250)
- Mastschweine über 30 kg (Bestandsuntergrenze 250)
- Masthühner (Bestandsuntergrenze 10.000)
- Legehennen (Bestandsuntergrenze 4.000)
- Junghennen (Bestandsuntergrenze 1.000)
- Mastputen (Bestandsuntergrenze 1.000)
Aus den Meldungen ermittelt die Antibiotikadatenbank für jeden Betrieb und jede Nutzungsart eine individuelle betriebliche Therapiehäufigkeit.
Der LKV übernimmt hier lediglich für Meldepflichtige im System ohne Internetzugang nach schriftlicher Mitteilung die Übernahme der Meldungen.
Weitere allgemeine Informationen zur Tierarzneimitteldatenbank, Informationen für praktische Tierärzte/Landkreise und kreisfreie Städte und Informationen speziell für Rinderhalter
Veröffentlichte Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für das Jahr 2023
Wo finde ich die Therapiehäufigkeit im HIT
Netrind
Bitte verwenden Sie für alle Meldungen (Geburt, Zugang, Abgang, Verendung) das Programm Netrind MLP.
Den Punkt Geburtsmeldungen finden Sie hier unter HB Geburt. Die Punkte für alle weiteren Meldungen finden Sie unter HB Beweg.
Anwendungsdokumentation Netrind MLP
Für die Recherche Ihrer Daten können Sie sich direkt in der HIT-Datenbank anmelden.
Hier ist auch eine neue Programmoberfläche insbesondere für die Bedienung mit Smartphone und Tablet verfügbar.